Hier erfahren sie, wie sie Schritt für Schritt ihre Bestellung bei uns aufgeben, wann diese bei ihnen eintrifft, wie sie sich in Notsituationen verhalten sollten, um schnell an ihre benötigten Produkte zu gelangen und was auf einem richtig ausgefüllten Rezept stehen muss.
Damit wir sie mit Produkten beliefern dürfen, benötigen wir ein gültiges Rezept bzw. einen gültigen Verordnungsschein. Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus oder im niedergelassenen Bereich (Praktischer Arzt, Facharzt) stellt ein Rezept / einen Verordnungschein über die von ihnen benötigten Hilfsmittel aus.
Hat ihre Krankenkasse eine Dauerverordnung genehmigt, so reicht ein Anruf, ein Fax oder eine Email an unseren Kundendienst, um eine Lieferung der von ihnen benötigten Hilfsmittel zu veranlassen.
Das Rezept oder den Verordnungschein bitte per Fax (07229 70560-60), per Email (bestellung@publicare.at) oder per Post an uns senden.
Für ihre Bestellung reicht ein Fax oder Email des Rezeptes bzw. des Verordnungscheines aus. Für die Abrechnung mit den Krankenkassen benötigen wir allerdings zusätzlich das Original.
Ihrer Lieferung liegt standardmäßig ein kostenloser Rückumschlag bei, in dem sie uns ihr Originalrezept portofrei zuschicken können. Bedenken sie bitte, dass die Zustellung eines Rezeptes/Verordnungscheines bis zu drei Werktagen dauern kann.
Sobald uns ihr Rezept vorliegt, wird ihre Bestellung beauftragt und verschickt. Im Normalfall trifft ihre Lieferung innerhalb von 1 bis 2 Werktagen nach Erhalt ihres Rezeptes bei ihnen ein. Der Versand erfolgt mit der österreichischen Post. Diese stellt in der Regel von Montag bis Freitag die Lieferungen zu.
Bitte haben sie Verständnis dafür, dass wir ohne vorliegendes gültiges Rezept keine Lieferung vornehmen können, da wir die erbrachten Leistungen dann nicht mit ihrer Krankenkasse abrechnen dürfen.
Wenn ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, wird der Auftrag von unserem Kundendienst sofort bearbeitet. Sofern die Produkte auf Lager sind erhalten sie die bestellte Ware innerhalb von 24 Stunden in ganz Österreich.
Die ärztliche Verordnung (Rezept oder Verordnungsschein) ist die rechtliche Grundlage für die Versorgung mit Hilfsmitteln. Zur Abrechnung mit den Krankenkassen müssen bestimmte Punkte bei der Verordnung ihrer Hilfsmittel von ihrem Arzt beachtet werden.
Einige Krankenkassen haben für Produkte Mengenbeschränkungen bzw. erstatten einige Produkte nicht, da diese aus Sicht der jeweiligen Krankenkasse nicht medizinisch notwendig sind.
Geht ihr Bedarf über die Mengenbeschränkungen hinaus, muss eine medizinische Begründung (vom Arzt) für diesen Mehrbedarf vorliegen. Die endgültige Entscheidung, ob sie die Ware bezahlt bekommen, liegt aber bei ihrer Krankenkasse.
Ob ihre Krankenkasse eine Mengenbeschränkung hat, erfahren sie bei ihrer Krankenkasse oder bei ihrem persönlichen Ansprechpartner von Publicare.