AGB der Fa. Publicare GmbH

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die die Fa. Publicare GmbH im Rahmen ihrer Beauftragung einschließlich Auftragserweiterungen und Folgeaufträge durchführt. Die Fa. Publicare GmbH schließt daher Verträge mit Kunden und Lieferanten ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGBs ab.

1.2 Vertragspartner der Fa. Publicare GmbH ist immer der jeweilige Lieferant oder der Auftraggeber, welche somit auch für die Erfüllung aller aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen haften.

2. Vertragsschluss

2.1 Sämtliche Angebote der Fa. Publicare GmbH sind – sofern nicht gesetzlich ausgeschlossen – grundsätzlich freibleibend. Angegebene Preise beziehen sich immer auf die aktuelle Preisliste.

2.2 Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn sie von der Fa. Publicare GmbH ausdrücklich bestätigt werden.

2.3 Kostenvoranschläge sind immer entgeltlich und unverbindlich. Für einen Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages eine Auftragserteilung erfolgt.

2.4 An die Fa. Publicare GmbH gerichtete Aufträge bedürfen, sofern nicht bereits ein verbindliches Angebot der Fa. Publicare GmbH vorliegt, der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Fa. Publicare GmbH.

2.5 Im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass MitarbeiterInnen der Fa. Publicare GmbH nicht berechtigt sind, von diesen AGBs abweichende Zusagen zu machen.

3. Lieferung und Leistung

3.1 Sämtliche von der Fa. Publicare GmbH bekannt gegebenen Preise verstehen sich in Euro und enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird dem Auftraggeber soweit gesetzlich vorgeschrieben zusätzlich in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen.

3.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart verstehen sich sämtliche Preise für Lieferanten und Kunden inklusive Verpackung und Zustellung.

3.3 Die Fa. Publicare GmbH ist berechtigt Vorauslieferungen und Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen.

3.4 in Fällen höherer Gewalt, die die Fa. Publicare GmbH oder Vorlieferanten treffen, ist die Fa. Publicare GmbH berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten oder aber auch unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung ganz vom Vertrag zurückzutreten. In den Fällen der Fristverlängerung ist auch eine Anpassung des Preises möglich. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein:
alle Einwirkungen von Naturgewalten wie Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmung, ferner Kriege und andere bewaffnete Auseinandersetzungen, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahme Transportstörungen, Aus-, Ein- und Durchfuhrverbote, internationale Zahlungsbeschränkungen, Rohstoff- und Energieausfall, weiters Betriebsstörungen wie z.B. Explosionen, Feuer, Streiks, Sabotage und alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären.

3.5 Sollte die Versendung einer versandbereiten Ware auf Wunsch des Auftraggebers verschoben werden, so gilt die Leistung der Fa. Publicare GmbH als erbracht und es kann die Ware auf Kosten des Auftraggebers eingelagert werden. Diesbezügliche Lagerkosten sind prompt zu ersetzen.

3.6 Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

3.7 Lieferfristen gelten nur als verbindlich, wenn diese im Einzelfall ausdrücklich zugesagt werden. Die Lieferung gilt als rechtzeitig, wenn die Fa. Publicare GmbH die zeitgerechte Übergabe an den Lieferanten nachweisen kann.

3.8 Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können nur bei grobem Verschulden der Fa. Publicare GmbH und nur bis max. 5 % des Fakturenwertes geltend gemacht werden. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

3.9 Nutzung und Gefahr gehen auf den Auftraggeber über, wenn die Ware das Lager der Fa. Publicare GmbH verlässt oder aber im Sinne des Punktes 3.5 eingelagert wird. Versandart und Versandweg werden durch die Fa. Publicare GmbH bestimmt.

4. Rechnungslegung und Zahlung

4.1 Die von der Fa. Publicare GmbH gelegten Rechnungen sind binnen 10 Tagen netto ohne Skontoabzug zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine schriftliche anders lautende Vereinbarung getroffen wird.

4.2 Die Zahlung hat durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angeführten Konten zu erfolgen. Zahlungen gelten als rechtzeitig geleistet, sofern der Betrag innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist einem dieser Konten gutgeschrieben wird.

4.3 Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Fa. Publicare GmbH mit Gegenforderungen welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

4.4 Im Verzugsfalle ist die Fa. Publicare GmbH berechtigt Verzugszinsen im Ausmaß von zumindest 8 % p.a. über dem Basiszinssatz (für Konsumenten iSd KSchG 4 % p.a.) zu verrechnen, sofern gesetzlich nicht höhere Zinsen zulässig sind. Hierdurch werden weitergehende Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

4.5 Im Fall eines Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner der Fa. Publicare GmbH verpflichtet auch die Kosten eines Rechtsanwaltes und/oder eines Inkassobüros für Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen.

4.6 Sofern die Fa. Publicare GmbH das Mahnwesen selber betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 7,50 zu bezahlen.

4.7 Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Zahlungsverzug des Vertragspartners immer möglich.

5. Eigentumsrecht

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der Fa. Publicare GmbH und darf bis dahin weder verkauft noch verpfändet werden. Im Falle der Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, das Eigentumsrecht der Fa. Publicare GmbH geltend zu machen und die Fa. Publicare GmbH davon umgehend zu informieren.

6. Gewährleistung

6.1 Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Auftraggeber den aufgetretenen Mangel unverzüglich (längstens binnen acht Tagen ab Erhalt der Ware bei offenkundigen Mängeln oder sonst ab Erkennbarkeit des Mangels) schriftlich anzeigt und detailliert beschreibt. Mängel eines Teiles der Lieferung dürfen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Die Geltendmachung eines Mangels entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

6.2 Erfolgt die Mängelrüge nicht rechtzeitig, dann gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6.3 Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetz wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich die Fa. Publicare GmbH das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach freier Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

6.4 Die Punkte 6.1 bis 6.4 gelten nicht für Verbrauchergeschäfte iSd KSchG.

6.5 Geringfügige handelsübliche und herstellungstechnisch bedingte Abweichungen der Güte des Produktes, die den gewöhnlichen gebrauch nicht einschränken, berechtigen nicht zur Erhebung von Gewährleistungsansprüchen.

6.6 Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Für Mangelfolgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, nicht gehaftet.

6.7 Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Kunde durch eigenmächtiges Handeln Verbesserungen und/oder den Austausch erschweren oder unmöglich machen, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch der Fa. Publicare GmbH vom Kunden ein angemessenes Entgelt zu bezahlen.

6.8 Die Rücksendung der beanstandeten Ware durch den Kunden ist ohne entsprechende Aufforderung durch die Fa. Publicare GmbH nicht zulässig und kann daher keine wie immer gearteten Rechtsfolgen für den Käufer begründen.

7. Rücktritt vom Vertrag

Die Fa. Publicare GmbH ist berechtigt ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Auftraggeber bei Bedenken über seine Bonität weigert, auf Verlangen Vorauszahlungen zu leisten oder vor Lieferung eine taugliche Sicherheit zu erbringen über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenz- oder Konkursverfahren eingeleitet wird oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird

 

8. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

 

BEGINN DER WIDERRUFSBELEHRUNG

8.1. Der Kunde ist berechtigt, seine Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht besteht gem. §18 Abs. 1. Z 5 FAGG für Waren nicht, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

8.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.

8.3. Falls der Kunde die Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung erworben hat und diese Waren getrennt geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem der Kunde oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

8.4. Sofern die Fa. Publicare GmbH der Informationspflicht über das Bestehen des Widerrufsrechts (Bedingungen, Fristen und Vorgangsweise für die Ausübung dieses Rechts) dem Kunden gegenüber nicht nachgekommen ist, verlängert sich die Widerrufsfrist um zwölf Monate.

8.5. Sofern die Fa. Publicare GmbH die lnformationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab Inbesitznahme der Ware, oder bei getrennter Lieferung der letzten Ware, nachholt, so endet die Widerrufsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde diese Information erhalten hat.

8.6. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist an die die Fa. Publicare GmbH, FN 225286d, 4061 Pasching, An der Trauner Kreuzung 1 zu richten:

Telefon: +43 (0)7229/70 560

E-Mail:        info@publicare.at.

Per Post: Publicare GmbH, 4061 Pasching, An der Trauner Kreuzung 1

8.7. Der Kunde kann dafür das hier abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, muss das jedoch nicht tun.

8.8. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

9. Folgen des Widerrufs

9.1. Wenn der Kunde seine Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag widerruft, hat die Fa. Publicare GmbH dem Kunden alle Zahlungen, die die Fa. Publicare GmbH von diesem erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben , dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der Fa. Publicare GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem er die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags erhalten hat.

9.2. Für diese Rückzahlung hat die Fa. Publicare GmbH dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.  Die Fa. Publicare GmbH ist nicht berechtigt, dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte zu berechnen. Er ist jedoch berechtigt, die Rückzahlung zu verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat – wobei der jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.

9.3. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vier­ zehn Tagen ab dem Tag, an dem er die Fa. Publicare GmbH über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an

Publicare GmbH, 4061 Pasching, An der Trauner Kreuzung 1

zurückzusenden.  Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

9.4. Der Kunde hat für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

9.5. In folgenden Fällen besteht kein Widerrufsrecht des Kunden:

  • Beim Vertrag über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  • Beim Vertrag über Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

10. Schlussbestimmungen

10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften zwischen der Fa. Publicare GmbH und Kunden bzw. Lieferanten ist Linz. Es ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN – Kaufrechtes anzuwenden

10.2 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Geschäftssitz der Fa. Publicare GmbH in Pasching.

10.3 Für den Verkauf an Konsumenten gelten die Bestimmungen der AGBs nur insofern, als nicht durch das KSchG oder FAGG zwingende Regelungen getroffen werden.

10.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder ungültig sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit bzw. Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung hat unverzüglich eine solche wirksame oder gültige Bestimmung zu treten, welche am ehesten dem Willen der Parteien im Zusammenhang mit den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entspricht.



02.05.2019